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   BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74   

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BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74 (https://dejure.org/1976,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1976 - II C 33.74 (https://dejure.org/1976,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1976 - II C 33.74 (https://dejure.org/1976,1069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bverwge-wolterskluwer

    NBG § 171 Abs. 3 Satz 1
    Zum Begriff "Zeit ... im Dienst eines öffentlichrechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet ..." bei der Dienstzeitberechnung für die Abfindung einer verheirateten Beamtin bei Entlassung auf Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit auf volkseigenen Gütern - Dienstzeitberechnung - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NBG § 171 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    In diesem Zusammenhang ist fachgerichtlich geklärt, dass der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR erfasst, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. BVerwGE 30, 219 ; 51, 42 ; 89, 203 ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 11.91

    Öffentlicher Dienst der DDR - Geltungsbereich des GG - Besoldungsdienstalter

    Bei Anwendung dieser Vorschrift ist das Berufungsgericht im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats (BVerwGE 30, 219 [221 f.] und BVerwGE 51, 42 [43 f.]) zwar zutreffend davon ausgegangen, daß der in § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BBesG a. F. verwendete Begriff im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet grundsätzlich auch die Tätigkeiten im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfaßt; denn die Deutsche Demokratische Republik lag innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937.

    Zu dieser Auffassung hat sich das Berufungsgericht durch die Anwendung irrevisiblen Organisationsrechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (vgl. BVerwGE 51, 42 [44]) sowie der im angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Gutachten bestimmen lassen.

    Diese erfordert es, die Frage, ob im Sinne der Vorschrift eine Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn vorliegt, nach den im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrschenden Rechtsvorstellungen zu beantworten (vgl. BVerwGE 51, 42 [44]).

    Es stellt insoweit, entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 30, 219 ff.; 51, 42 ff.), nicht darauf ab, ob eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wurde.

    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen (vgl. BVerwGE 51, 42 [46]): Die Grundvorstellung, daß im ehemaligen Reichsgebiet ein gesamtdeutscher Staat fortbestanden hat und daß die Deutsche Demokratische Republik verfassungsrechtlich nicht als Ausland angesehen und behandelt werden durfte, kann und konnte dem Gesetzgeber im Geltungsbereich des Grundgesetzes nur den Anstoß zum Erlaß von Rechtsvorschriften geben, die den in der Deutschen Demokratischen Republik im Dienst öffentlich-rechtlicher Dienstherrn tätig gewesenen Bediensteten bei Übersiedlung in den Bereich des Grundgesetzes diejenige Rechtsstellung vermitteln, welche sie erlangt hätten, wenn sie in diesem Bereich eine Tätigkeit gleicher Art ausgeübt hätten.

    In BVerwGE 51, 42 ff. hat der erkennende Senat die bei volkseigenen landwirtschaftlichen Betrieben der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geleisteten Dienste nicht anerkannt, da die Landwirtschaft im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Ausnahme der in staatlicher Selbstverwaltung befindlichen Domänen, Versuchsanstalten u. s. w. in der Regel privatrechtlich organisiert ist.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR;

    Der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfasst nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 74.67 - BVerwGE 30, 219 , vom 10. Juni 1976 - BVerwG 2 C 33.74 - BVerwGE 51, 42 und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 11.91 - BVerwGE 89, 203 ).
  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Demzufolge habe der erkennende Senat den Dienst bei der Volkspolizei in der ehemaligen DDR im Sinne der Anrechnungsvorschrift anerkannt, nicht jedoch die dort bei volkseigenen landwirtschaftlichen Betrieben geleisteten Dienste (Hinweis auf BVerwGE 30, 219 ; 51, 42).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 11.78

    Ruhegehaltfähige Beschäftigung - Geltungsbereich des Grundgesetzes - Beamter

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu insoweit vergleichbaren Regelungen davon ausgegangen, daß der in dieser Vorschrift verwendete Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet" grundsätzlich auch die Tätigkeiten im Dienst eines "öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik erfaßt (BVerwGE 30, 219 [221 f.]; 51, 42 [43]).

    Andererseits rechtfertigen dieser Zweck und die diesen Vorschriften zugrundeliegenden Rechtsvorstellungen - vor allem unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Satz 1 GG) - es nicht, die früher in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt gewesenen Bediensteten besser zu stellen als jene, die ausschließlich im Geltungsbereich des Grundgesetzes tätig waren (BVerwGE 51, 42 [46]).

  • LAG Brandenburg, 26.09.1997 - 4 Sa 784/96

    Berücksichtigung von Tätigkeiten in einer Betriebspoliklinik beim

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